Rechtsprechung
BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 71 Abs 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenverteilung nach Rücknahme eines Eintragungswiderspruchs im Patentrechtsverfahren
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung - None
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10
- BPatG, 07.08.2013 - 26 W (pat) 573/10
- BPatG, 16.04.2014 - 26 W (pat) 573/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.04.1998 - I ZB 22/93
"Puma"; Kostenregelung nach Rücknahme des Widerspruchs gegen eine IR-Marke; …
Auszug aus BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10
Aus Gründen der Rechtsklarheit war daher auszusprechen, dass die angefochtenen Beschlüsse im Umfang der Zurückweisung des Widerspruchs wirkungslos sind (BGH Mitt. 1998, 264 - Puma). - BGH, 13.02.1996 - X ZB 14/94
"Schutzverkleidung"; Kostenpflicht des Veranlassers in einem Beschwerdeverfahren …
Auszug aus BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10
Solche von der Norm abweichenden Umstände sind insbesondere dann gegeben, wenn ein Verhalten eines Verfahrensbeteiligten vorliegt, das mit der prozessualen Sorgfalt nicht zu vereinbaren ist (BGH GRUR 1972, 600, 601- Lewapur; GRUR 1996, 399, 401 - Schutzverkleidung). - BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
Auszug aus BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10
Solche von der Norm abweichenden Umstände sind insbesondere dann gegeben, wenn ein Verhalten eines Verfahrensbeteiligten vorliegt, das mit der prozessualen Sorgfalt nicht zu vereinbaren ist (BGH GRUR 1972, 600, 601- Lewapur; GRUR 1996, 399, 401 - Schutzverkleidung). - BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
Auszug aus BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10
Wird auf eine zulässige Einrede der Nichtbenutzung hin der Widerspruch ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung der Benutzung weiterverfolgt, sind dem Widersprechenden die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung der Senate des BPatG; siehe z. B. GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL). - BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05
Auszug aus BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10
Insoweit trifft den Widersprechenden von sich aus laufend die Verpflichtung, zu überprüfen, ob und inwieweit seine bisher vorgelegten Glaubhaftmachungsmittel dem wandernden zeitlichen Rahmen des § 43 Abs. 1 S. 2 MarkenG noch genügen (ständige Rechtsprechung der Senate des BPatG; siehe z. B. PAVIS PROMA 26 W (pat) 74/05 - Crystal/cristal).
- BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Turnschuh (Bildmarke)" - zur …
Dem DPMA und dem BPatG ist es auch nicht gestattet, den Widersprechenden zur Glaubhaftmachung einer bestrittenen Markenbenutzung aufzufordern oder Hinweise zu den Erfordernissen bzw. Vollständigkeit der Glaubhaftmachungsmittel zu geben (BPatG GRUR 1994, 629 f. - Duotherm; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2012, 22411; BeckRS 2007, 02253 - VisionArena/@rena vision;… Ströbele/Hacker MarkenG § 43 Rn. 48).